Das grundlegende Ziel der Unterstützung besteht darin, Kinder und Jugendliche zu fördern, die aufgrund
verschiedenster Umstände in ihrer Persönlichkeitsentwicklung auffällig geworden sind und dem Jugendamt
bekannt sind (gemäß §§ 18, 27 Abs.2, 30, 31, 35a,41, 41a des SGB VIII und § 78 des SGB IX). Dabei
liegt der Fokus darauf, diesen jungen Menschen neue Grundlagen und Perspektiven für ihre zukünftige
Lebensgestaltung zu vermitteln.
Die Einbeziehung der Eltern der Kinder ist ein zentraler Aspekt unseres Ansatzes.
Dies umfasst: